Rückschulungen (Hospitationen) in die allgemeine Schule

Rückschulungen (Hospitationen) von einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) in eine allgemeine Schule müssen dann veranlasst werden, wenn der jeweilige sonderpädagogische Bildungsanspruch nicht mehr gegeben ist, oder die Eltern eine andere Beschulung wünschen. Um den Übergang in die allgemeine Schule abzusichern, kann die Rückschulung in Form einer vorgeschalteten Hospitation erfolgen. Während dieser Zeit steht der Klassenlehrer in Absprache mit der aufnehmenden Schule für Beratung und gegebenenfalls Begleitung zur Verfügung. Die Klassenkonferenz der aufnehmenden Schule stellt nach  Ablauf der Hospitationsphase gemeinsam mit den Eltern und der Mooswaldschule fest, ob eine Rückschulung erfolgen kann. Auf diese gemeinsame Entscheidung hin teilt die Mooswaldschule dem Staatlichen Schulamt mit, dass der bisherige sonderpädagogische Bildungsanspruch aufgehoben werden kann.

Vorgehensweise:

  • In der Klassenkonferenz der Mooswaldschule werden die entsprechenden Schüler besprochen
  • Die Eltern werden über die Überlegung informiert und um Stellungnahme gebeten
  • Es wird eine Schule ausgesucht, die „passen“ könnte
  • Der Schulleiter wird informiert und nimmt ersten Kontakt zu der möglichen Zielschule auf
  • Ausführliche Information der aufnehmenden Schule durch den Klassenlehrer der Mooswaldschule
  • Hospitation und Vereinbarung regelmäßiger Termine mit dem neuen Klassenlehrer
  • Klassenlehrer der Mooswaldschule bleibt weiterhin Ansprechpartner
  • Aufhebung des Bildungsanspruches

 
Hinsichtlich der ausführlichen Vorgehensweise verweisen wir auf unser Schulkonzept!

Rufen Sie uns gerne an Tel.: 0761/201-7590
Oder schreiben Sie eine E-mail Mail.: sekretariat.mowsvn@freiburger-schulen.bwl.de
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